Die evangelische Kirchengemeinde
Gemeinde
Der Pfarrsprengel Bad Wilsnack, der neben der evangelischen Kirchengemeinde Bad Wilsnack auch die Kirchengemeinden von Kletzke, Grube, Groß Werzin und Viesecke umfasst, gehört zum Kirchenkreis Havelberg-Pritzwalk innerhalb der Evangelischen Kirche Berlin – Brandenburg – Schlesische Oberlausitz(www.ekbo.de). Zur Wilsnacker Kirchengemeinde zählen aktuell etwa 750 Gemeindeglieder.
Wunderblutkirche
Hauptamtliche
Pfarrerin Ursula Rochusch
Alter: 61 Jahre
Pfarrerin seit 1974 in Berlin
zunächst: Krankenseelsorge
seit 1987: Gemeindepfarrerin, Schwerpunkt Kinder- und Familienarbeit
seit 2004: Pfarrerin in Bad Wilsnack
Gemeindeleitung
Am 30.09.2007 wurden in unserer Kirchengemeinde die Kirchenältesten für eine Dauer von sechs Jahren gewählt.
Gewählte Älteste: Christian Richter
Anke Sengespeck
Marlene Lausmann
Sabine Jaworski
Christian Reschke
Ersatzälteste: Birgit Hoff
Edelgard Neumann
Ott-Herrmann Senfft von Pilsach
Als Vorsitzende des Gemeindekirchenrates wurden Christian Richter und Anke Sengespeck gemeinschaftlich gewählt.
Der Gemeindekirchenrat kommt einmal im Monat zusammen. Die Sitzungen sind in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil gegliedert, um interessierten Gemeindegliedern die Möglichkeit zu geben, sich unmittelbar über Entscheidungen in der Kirchengemeinde zu informieren. Die Sitzungstermine werden im vierteljährlich erscheinenden Gemeindebrief veröffentlicht.
Gemeindebeirat
Dem Gemeindebeirat gehören an:
Arno Werpel für den Bauausschuss
Martina Richter für den Finanzausschuss
Jana Lausmann für den Kita-Ausschuss
Marlene Reschke für den Arbeitskreis Jugendarbeit
Jochen Purps für den Förderverein Wunderblutkirche
Heinz Nitschke für den Andachtskreis
Elfriede Fritz
Archivauskünfte
Auskünfte aus den Kirchenbüchern geben wir Ihnen gern. Anfragen richten Sie bitte schriftlich an das Pfarramt der Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai (Große Straße 55, 19336 Bad Wilsnack). Sie bekommen von uns dann die gewünschte Auskunft zugesandt. Auf Wunsch ist es - nach vorheriger Absprache - auch möglich, persönlich Einsicht in die Kirchenbücher zu nehmen.
Die Gebühren für die Erteilung von Archivauskünften richten sich nach der Gebührentafel der Archivgebührenordnung der EKBO in ihrer jeweils gültigen Fassung.