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Die evangelische Kirchengemeinde
Gemeinde
Der Pfarrsprengel Bad Wilsnack, der neben der evangelischen Kirchengemeinde Bad Wilsnack
auch die Kirchengemeinden von Kletzke, Grube, Groß Werzin und Viesecke umfasst, gehört zum
Kirchenkreis Havelberg-Pritzwalk innerhalb der Evangelischen Kirche Berlin – Brandenburg –
Schlesische Oberlausitz(www.ekbo.de). Zur Wilsnacker Kirchengemeinde zählen aktuell etwa 700
Gemeindeglieder.
Pfarramt
Anschrift:
Hauptamtliche
Pfarrerin Ursula Rochusch
Alter: 63 Jahre
Pfarrerin seit 1974 in Berlin
zunächst: Krankenseelsorge
seit 1987: Gemeindepfarrerin, Schwerpunkt Kinder- und Familienarbeit
seit 2004: Pfarrerin in Bad Wilsnack
Pfarrer Daniel Feldmann
Alter: 32 Jahre
Frühere Tätigkeiten: Mitarbeiter in der Diakonie
Pfarrer im Entsendungsdienst seit 2010 in Bad Wilsnack
Schwerpunktthemen: Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Interessen: Literatur, Sport und Musik
Lieblingsbibelvers: "Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn, er wird es wohl machen." Psalm 37,5
Telefon: 038791/568587
email: daniel.feldmann@wunderblutkirche.de
Gemeindeleitung
Am 30.09.2007 wurden in unserer Kirchengemeinde die Kirchenältesten für eine Dauer von sechs Jahren gewählt.
Gewählte Älteste:
Ersatzälteste:
Als Vorsitzende des Gemeindekirchenrates wurden Christian Richter und Anke Sengespeck gemeinschaftlich gewählt.
Der Gemeindekirchenrat kommt einmal im Monat zusammen. Die Sitzungen sind in einen öffentlichen
und einen nichtöffentlichen Teil gegliedert, um interessierten Gemeindegliedern die Möglichkeit zu geben,
sich unmittelbar über Entscheidungen in der Kirchengemeinde zu informieren. Die Sitzungstermine werden im
vierteljährlich erscheinenden Gemeindebrief veröffentlicht.
Gemeindebeirat
Dem Gemeindebeirat gehören an:
Öffnungszeiten:
Archivauskünfte
Auskünfte aus den Kirchenbüchern geben wir Ihnen gern. Anfragen richten Sie bitte schriftlich an das
Pfarramt der Ev. Kirchengemeinde St. Nikolai (Große Straße 55, 19336 Bad Wilsnack). Sie bekommen von uns dann
die gewünschte Auskunft zugesandt. Auf Wunsch ist es - nach vorheriger Absprache - auch möglich, persönlich
Einsicht in die Kirchenbücher zu nehmen.
Die Gebühren für die Erteilung von Archivauskünften richten sich nach der Gebührentafel der
Archivgebührenordnung der EKBO in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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